ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Unterbäch Tourismus (nachstehend UT genannt) vermittelt Hotelund Ferienwohnungen und -chalets (nachstehend BEHERBERGER genannt) sowie Aktivitäten wie Tickets, Skikurse, Events (nachstehend DRITTANBIETER genannt) über das Online-Buchungssystem FERATEL. Zusätzlich verkauft UT über das Online Buchungssystem Souvenirartikel und Events in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 

1 Unterkünfte 

Der Vertrag zwischen dem Gast und dem Beherberger kommt mit der Bestätigung von UT zu Stande. UT bestätigt per E-Mail die Buchung im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Beherbergers und allfällig weiterer gebuchten Leistungen von Drittanbietern. Die Unterkünfte dürfen nur mit der in der Beschreibung aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Kinder und Babies werden mitgezählt (sofern nicht anders in der Beschreibung vermerkt). Der Beherberger ist berechtigt, überzählige Personen aus der Unterkunft zu weisen und bei Weigerung den Vertrag ohne Rückzahlung des Preises aufzulösen. Die Hausordnung ist einzuhalten.

Der Gast anerkennt bei Buchung die hier aufgeführten Buchungs- und Vertragsbedingungen sowie die AGB’s des jeweiligen Beherbergers.

2 Leistungen von Drittanbietern 

Skikurse, Bergbahntickets und Events (sofern nicht anders in der Beschreibung vermerkt werden) werden von UT ausschliesslich vermittelt. Der Gast schliesst den Vertrag direkt mit dem entsprechenden Drittanbieter ab. Es gelten die jeweiligen AGBs.

3 Events 

UT verkauft auf eigene Events, bei welchem sie als Veranstalter auftritt (Gastro-Safari, Herbstgenuss usw.). UT ist in diesem Fall als Veranstalter in der Ausschreibung vermerkt.

4 Souvenirs 

UT verkauft auf eigene Rechnung diverse Unterbäch-gebrandete Souvenirartikel.

4.1 Lieferung 

UT liefert online gekaufte Souvenirs in der ganzen Schweiz und innerhalb von Europa. Die Versandkosten sind im Preis anteilmässig einberechnet.

4.2 Rückgaberecht 

Es besteht kein Rückgaberecht, ausser bei fehlerhaften und beschädigten Artikeln. Der Gast kann sich in diesem Fall bei UT melden (Tel. +41 27 934 56 56, E-Mail: info@unterbaech.ch).

4.3 Schadenersatz 

Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten oder wegen verspäteter und unterbliebener Lieferungen bleiben ausgeschlossen.

5 Zahlungsbedingungen 

Die Preise werden in Schweizer Franken publiziert. Zahlungen werden von UT ausschliesslich in Schweizer Franken akzeptiert. Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes. Bei der jeweiligen Ausschreibung finden Sie die Angaben über die verfügbaren Zahlungsmodalitäten:

  • Bezahlung des Gesamtbetrages durch Kreditkarte an UT.
  • Anzahlung per Banküberweisung und spätere Restzahlung direkt beim Vermieter.
  • Reservation ohne Bezahlung. Das Inkasso erfolgt direkt beim Vertragspartner.

6 Stornierung/Annullierung  

Bei einer Stornierung einer per Kreditkarte über unterbaech.ch getätigten Buchung durch den Gast treten folgende Regelungen in Kraft:

  • Erfolgt die Stornierung bis 60 Tage vor Anreise: Keine Annullierungskosten
  • Stornierung 59 bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Buchungstotals
  • Stornierung 29 bis 0 Tage vor Anreise oder No-Show: 100% des Buchungstotals
  • Bei einer Stornierung einer mit Inkasso beim Beherberger getätigten Buchung, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Beherbergers.

Für Buchungen von Skikursen, Bergbahntickets und Events gelten die Annullierungsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

Bei vorzeitiger Abreise oder Reiseabbruch bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückzahlung nicht bezogener Leistungen. UT empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, welche im Falle einer Annullierung im Rahmen der Versicherungspolice die Annullierungskosten übernimmt.

Es besteht kein Widerrufs- und kein unentgeltliches Rücktrittsrecht bei touristischen Dienstleistungen, bei welchen die Daten der Leistungserbringung vereinbart worden sind oder die Leistungen in einem vereinbarten Zeitraum bezogen werden können.

7 Beanstandungen  

Sollte der Gast mit den erbrachten Leistungen nicht zufrieden sein oder einen Schaden erleiden, so hat er sich unverzüglich mit seinem Vertragspartner (Beherberger, Sportbahnen, Skischule usw.) in Verbindung zu setzen und Abhilfe zu verlangen. Das weitere Vorgehen und die Rechte des Gastes richten sich nach den Vertragsbedingungen des Vertragspartners des Gastes. Sollte der Vertragspartner nicht erreichbar sein oder nicht für (genügende) Abhilfe usw. sorgen, kann sich der Gast an UT wenden (Tel. +41 27 934 56 56, E-Mail: info@unterbaech.ch). UT wird im Auftrage des Gastes mit dem Beherberger/Drittanbieter Kontakt aufnehmen, um eine Lösung zu finden. Allein der Vertragspartner des Gastes ist für die Behebung des Mangels, Schaden usw. zuständig.

8 Leistungsänderungen/Höhere Gewalt  

Die Beherberger und Drittanbieter behalten sich das Recht vor, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn höhere Gewalt, Naturereignisse, unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, behördliche Massnahmen usw. dies erfordern. Die Anbieter werden bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen zu erbringen. Sollten angemessene Ersatzleistungen nicht möglich sein, so kann der Anbieter den Vertrag kündigen und bereits bezahlte Beträge werden zurückbezahlt. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Lehnt der Gast eine angemessene Ersatzleistung ab, so wird der bezahlte Betrag nicht zurückbezahlt.

9 Kaution 

Bei Ferienwohnungen kann der Vermieter bei der Schlüsselübergabe eine Kaution verlangen, welche bei der Leistungsbeschreibung sowie im Voucher vermerkt ist. Die Kaution ist in bar und in Schweizer Franken zu bezahlen. Sie dient zur Sicherung von Schadenersatzforderungen und der Kosten für erhöhten Reinigungsaufwand. Die Kaution wird bei der Schlüsselrückgabe zurückbezahlt, sofern kein vom Gast/Mieter verursachter Schaden oder zusätzlicher Reinigungsaufwand entstanden ist.

10 Haftung 

10.1 Gast 

Der Gast und die Mitreisenden haben die Ferienwohnung, Hotelzimmer usw. sorgfältig zu benutzen und die Hausordnung einzuhalten. Sollten der Gast oder Mitreisende verschuldeter Weise Schäden verursachen, so sind diese vollumfänglich zu bezahlen. Allfällige Schäden sind dem Beherberger unverzüglich zu melden, spätestens bei Abreise. Der Gast muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

10.2 Anbieter/Vertragspartner 

Die Anbieter haften dem Gast und Mitreisenden direkt und gemäss ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. UT empfiehlt, sich genügend gegen Unfall und Krankheit zu versichern. Bei der Teilnahme an sportlichen Aktivitäten usw. ist eine umfassende Unfallversicherung empfohlen.

10.3 UT 

UT steht für die ordnungsgemässe Reservation der gewünschten Leistungen beim jeweiligen Vertragspartner ein. UT haftet jedoch nicht für die korrekte Vertragserfüllung durch den Vertragspartner des Gastes. Sämtliche Informationen und Beschreibungen über die Unterkünfte, Bergbahntickets, Skikurse, Events usw. beruhen auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. UT lehnt darüber jegliche Haftung für nicht korrekte Beschreibungen ab. Die Haftung von UT für vermittelte Leistungen ist ausgeschlossen.

11 Datenschutz 

UT untersteht dem schweizerischen Datenschutz (Bundesgesetz über den Datenschutz und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen).UT wird die ihm übermittelten Personendaten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten und soweit notwendig an den Anbieter und/oder Schlüsselhalter zur korrekten Vertragserfüllung übermitteln (dies betrifft Vor- und Familienname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Geburtsdatum der buchenden Person und sofern notwendig der Mitreisenden und die gebuchten Leistungen). Die Anbieter können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen verpflichtet sein, diese Daten Behörden und von ihnen beauftragte Drittunternehmen zur Verfügung zu stellen. Weitere Datenschutzbestimmungen finden sich auf unserer Webseite www.unterbaech.ch

12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Gast und UT unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UNO-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Raron vereinbart. Diese Rechtswahl- und Gerichtsstandbestimmung steht unter Vorbehalt von zwingend, d.h. vertraglich nicht abänderbaren Bestimmungen in anwendbaren Gesetzen und internationalen Abkommen.

Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Unterbäch, im September 2020