ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

AGB

1      Allgemein

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Sportbahnen Unterbäch AG (SBU). Bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen können zusätzlich besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen.

2    Billette und Abonnemente

2.1    Gültigkeit

Billette und Abonnemente sind persönlich (Ausnahme Punktekarten) und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass, etc. nicht inbegriffen.

2.2  Rabattierte Fahrkarten / Familienrabatte / IV-Ausweis

Für den Erwerb von rabattierten Fahrtkarten (Kleinkind, Kind, etc.) sind amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen. Ohne Vorlage der diesbezüglichen Ausweise werden keine vom Normaltarif abweichenden Tarife gewährt. Massgebend sind dabei die Alterskategorien, welche vor der Saison von den Sportbahnen Unterbäch definiert wurden.

Ein Familienrabatt wird gewährt, wenn eine Familie gegen Vorweisung eines Ausweises drei oder mehr Skipässe gleichzeitig bezieht. Als Familien gelten ein oder beide Elternteile zusammen mit den eigenen Kindern bis zum 16. Lebensjahr.

Behinderten Personen mit entsprechendem IV-Ausweis wird der Skipass zum Kindertarif gewährt.

2.3  Alterskategorien

Die Preisangaben sind nach Alterskategorien gestaffelt. Sofern nicht anders vermerkt, gelten folgende Kategorien:

  • Kleininder bis 5.99 Jahre
  • Kinder 6 – 15.99 Jahre
  • Erwachsene ab 16 Jahre

Massgebend für die Zuordnung der Kategorien ist der Geburtstag. Die Sportbahnen Unterbäch AG behält sich das Recht vor, die Geburtstage durch Vorweisen von amtlichen Ausweisen zu kontrollieren. Sofern kein amtlicher Beweis erbracht werden kann, wird der Erwachsenentarif fällig.

2.4  Punktekarten

Punktekarten sind für Personen in derselben Tarifklasse übertragbar und haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Ist eine Punktekarte abgelaufen, werden folgende Strafpunkte abgezogen:

1-30 Tage überschritten: = 10% Strafpunkte / 31 Tage-1 Jahr: = 20% / mehr als 1 Jahr: = 50% / nach 2 Jahren = kein Ersatz.

Auf Vorlegen eines Arztzeugnisses von 3 Monaten und mehr wird die Punktekarte ohne Strafpunkte um 2 Jahre verlängert.

2.5  Online Ticket Shop

Die auf der Website www.unterbaech.ch angebotenen Online-Tickets stellen ein unverbindliches und freibleibendes Kaufangebot dar. Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive 7.7% (8.1% ab 1.1.2024) Mehrwertsteuer. Durch die Online Bestellung eines Tickets kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Nach Bezahlung der Tickets per Kreditkarte wird eine offizielle Buchungsbestätigung per Email versandt. Beim Aufladen auf den SwissPass oder die Keycard wird das Ticket beim Durchgang am Drehkreuz automatisch aktiviert. Bei nicht Besitz eines SwissPass oder einer Keycard wird ein Voucher per Email zugestellt. Der Voucher kann an der Verkaufsstelle der SBU in ausgedruckter oder digitaler Form auf dem Smartphone in das entsprechende Ticket umgetauscht werden. Es gilt zu beachten, dass bei Nichtbesitz eines Datenträgers automatisch ein Depot von CHF 5.00 pro Ticket berechnet wird. Dieses Depot wird bei der Rückgabe der Keycard an unserer Verkaufsstelle zurückerstattet.

Beim Voucher ist zu beachten, dass dieser von der SBU mit einem fälschungssicheren Code übermittelt wird. Da die Buchungsbestätigung selbst ausgedruckt werden kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Die erste eingelöste Buchungsbestätigung wird als das Original angesehen und wird sofort nach dem Einlösen von der SBU abgebucht. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat (Siehe Punkt 2.7).

Verlorene Buchungsbestätigungen werden nicht ersetzt. Auch können getätigte Buchungen nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden.

Muss infolge einer Fehlbuchung eine Stornierung erfolgen, wird eine Gebühr von CHF 5.- auf den Buchungsbetrag erhoben.

Oft gestellte Fragen zu den Online-Tickets sind zu finden unter FAQ.

2.6  Datenträger

Werden Tickets als Keycard ausgestellt, fällt eine Depotgebühr von CHF 5.00 an. Das Depot wird bei Rückgabe der Keycard an der Talstation der Sesselbahn Unterbäch – Brandalp zurückerstattet. Im Falle einer beschädigten Keycard wird kein Depot vergütet. Die Keycard kann wiederholt an der Verkaufsstelle der SBU aufgeladen werden.

2.7  Verlust oder Diebstahl

Halbtages- und Tageskarten werden bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt. Beim Kauf eines Saisonabonnements oder einer Mehrtageskarte erhält der Käufer einen Sperrnummernbeleg. Bei Verlust oder Diebstahl des Abos wird gegen Vorweisen des Sperrbelegs einmal Ersatz geleistet. Für die Ausstellung der Ersatzkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (zzgl. Depot) verlangt.

2.8  Kontrolle / Missbrauch / Fälschung

Im Gebiet können jederzeit Kontrollen von Skipässen oder Fahrkarten durch die Mitarbeitenden oder Verwaltungsratsmitglieder der SBU gemacht werden. Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Billette und Abonnemente werden eingezogen. Im Gebrauch stehende, nicht zum Gebrauch taugliche Billette und Abonnemente können unter Anwendung derselben Bestimmung entzogen werden. Es ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.

2.9  Umtausch / Rückerstattung

Die Geldrückgabe muss unmittelbar nach Ausgabe des Tickets kontrolliert werden. Spätere Reklamationen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Krankheit oder Unfall kann eine Rückerstattung des Skipasses nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses eines Arztes aus der Region oder der Spitalbericht aus einem Oberwalliser Spitalzentrum (oder Zielspital der Rettungsorganisation) vorgenommen werden. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages ist das ärztliche Zeugnis massgebend. Aus dem Arztzeugnis muss hervorgehen, während welcher Zeit, die verletzte oder erkrankte Person keinen Schneesport betreiben kann. Entsprechend wird der Fahrpreis ab dem Folgetag der letzten Benützung anteilsmässig zurückerstattet. Die Fahrkarte muss unverzüglich bei einer Verkaufsstelle hinterlegt werden. Andere persönliche Gründe bieten keine Grundlage für eine Rückerstattung.

Rückerstattungsbetrag:

Entsprechender Kaufpreis abzüglich die in Anspruch genommene kumulierte Einzelpreisdienstleistung.

Rückerstattungsgebühren:

Pro Rückerstattung wird eine Gebühr von CHF 20.00 pro Skipass/Saisonabonement erhoben.

  • Handelt es sich beim Skipass um ein gelten folgende Rückerstattungsbeträge:80% bis am 31.12.
  • 60% bis am 15.01.
  • 35% bis am 31.01.
  • 25% bis am 14.02.
  • 10% bis am 28.02.
  • danach = 0%

Kann die Sportbahnen Unterbäch AG ihre Pflichten aus dem Transportvertrag in Folge Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermögen, nur teilweise oder gar nicht erbringen, entstehen dem Käufer eines Skipasses daraus keinerlei Ansprüche auf Reduktion oder Rückerstattung der Fahrkosten.

Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:

  • Betriebseinstellungen und Pistensperrungen aus Sicherheitsgründen und infolge höherer Gewalt wie schlechten Schnee- und Witterungsverhältnissen, Lawinengefahr oder behördlicher Anordnungen;
  • Betriebseinschränkungen und teilweise Einstellung von Transportanlagen aufgrund saisonbedingtem, reduziertem Bahnbetrieb;
  • Überlastung der Transportanlagen;
  • Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen.

Für die Valais Mountain Card und den SnowPass Wallis gelten die separaten Bedingungen der Walliser Bergbahnen (www.bestofsnow.ch).

Für den Oberwalliser Skipass gelten die separaten Bedingungen der Oberwalliser Bergbahnen (www.oberwalliser-skipass.ch).

Für den Magic Pass gelten die separaten Bedingungen der Magic Mountains Cooperation (www.magicpass.ch).

2.9.1    Covid 19 – allfällige Zertifikatspflicht

Eine allfällige Einführung der Zertifikatspflicht für Skigebiete durch den Bund gilt im gesamten Skigebiet der Sportbahnen Unterbäch AG. Das Nicht-Benutzen der (Beförderungs-)Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, zur Änderung, zur Übertragung, zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen. Eine Schliessung oder Teilschliessung der Anlage ist ausdrücklich vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche, genauso wie bei Betriebsunterbrechungen.

2.10  Fahrausweiskontrolle

Es besteht ein elektronisches Ausgabe- und Kontrollsystem für Fahrausweise. Die Leser sind ordnungsgemäss zu benutzen und der Anlagennutzer / die Anlagennutzerin hat den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Der Skipass ist auf Verlangen vorzuweisen.

2.11 Eurokurs

Bei Bezahlung in EURO, gilt der Währungskurs, welcher von den Sportbahnen Unterbäch anhand der Wirtschaftslage definiert wurde.

3    Ausschluss vom Transport

3.1    Allgemein

Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
  • sich ungebührlich benehmen;
  • die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des
  • Personals nicht befolgen.
3.2  Transporte zur Ausübung eines Sportes

Sind die Witterungsbedingungen zur Ausübung des Sports ungeeignet, insbesondere bei Lawinengefahr, können Personen vom Transport zur Ausübung des Sports ausgeschlossen werden.

Weiter können Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausgeschlossen werden, wenn sie unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährden und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann das Billett oder Abonnement entzogen werden.

Eine Gefährdung Dritter liegt namentlich vor, wenn die betreffende Person:

  • sich rücksichtslos verhalten hat;
  • einen lawinengefährdeten Hang befahren hat;
  • Weisungs- und Verbotstafeln, die der Sicherheit dienen, missachtet hat;
  • sich den Sicherheitsanordnungen des Aufsichts- und des Rettungsdienstes widersetzt hat.

4    Haftung

Soweit zulässig wird die Haftung der Seilbahnunternehmung auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.

5    Sicherheit auf der Piste / Rettungsdienst

5.1    Allgemein

Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind zu beachten. Jeder Skifahrer fährt auf eigene Verantwortung. Markierte und abgesperrte Pisten sind auf keinen Fall zu verlassen. Wald und Wildschutzzonen sind zu meiden. Halten Sie sich an die allgemeinen gültigen Vorschriften. Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und vor keinen Gefahren wie Lawinensprengungen oder Pistenmaschinen (mit Seilwinden) gesichert. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten.

5.2  Rettungsdienst

Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Sportbahnen Unterbäch und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden ein Betrag von maximal CHF 270.00 zuzüglich Materialkosten in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Air Zermatt, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen.

6    Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Vertrag zwischen Kunde und der SBU untersteht dem schweizerischen Recht.

Gerichtsstand ist Leuk, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Unterbäch, 19. November 2023